Die europäische Idee ist – historisch betrachtet – eines der bedeutendsten Friedensprojekte der Geschichte. Denken wir an den Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 sowie an den Ersten und den Zweiten Weltkrieg: Innerhalb weniger Generationen und in einem Zeitraum von nur 74 Jahren hat es im Herzen Europas drei blutige Kriege gegeben. Die Konsequenz aus dieser Entwicklung nach 1945 war die europäische Integration, die viele Väter und Mütter hat. Dieser Integration hat sich Österreich nach seinem Beitrittsansuchen 1989 mit dem Beitritt am 1. Jänner 1995 angeschlossen.
Das hat gerade für Wien eine enorme Bedeutung. Wien war bereits zuvor Sitzstadt der Vereinten Nationen, und Österreich ist innerhalb der Europäischen Union in der besonderen Situation, dass seine Hauptstadt gleichzeitig auch einer der Amtssitze der Vereinten Nationen ist.
Wenn wir uns die jüngere Geschichte Wiens anschauen, sehen wir eine lange Tradition internationaler Begegnungen und Verhandlungen. Manche Verhandlungen haben offen stattgefunden, manche still und diskret im Hintergrund. Es gab Begegnungen wie jene zwischen Chruschtschow und Kennedy, die wir in allen Geschichtsbüchern finden, ebenso wie das Treffen von Carter und Breschnew. Teile der KSZE-Verhandlungen sowie der Abrüstungsverhandlungen im Rahmen des SALT-Prozesses fanden in Wien statt – und zwar in einer Zeit, in der es mitten durch Europa eine massive Trennlinie gab und innerhalb weniger Kilometer atomare Sprengköpfe aufeinander gerichtet waren.

Das war eine äußerst prekäre Situation, aus der sich auch das Bekenntnis zur Entspannungspolitik und die Friedensbewegung entwickelten. Daraus entstanden wiederum die grüne Bewegung und viele andere gesellschaftliche Bewegungen.
Österreich war bei vielen dieser Dialogprozesse ein wahrer Motor. Bei den KSZE-Verhandlungen spielten vor allem die neutralen, aber auch die blockfreien Staaten eine zentrale Rolle. Das historische Ergebnis des KSZE-Prozesses wurde in einer Zeit erreicht, in der es in Europa auf beiden Seiten massive Aufrüstung gab. Es herrschte eine unglaubliche Explosivität der militärischen Situation, getrennt durch den Eisernen Vorhang. Gerade deshalb wurde der KSZE-Prozess vorangetrieben.
Das Resultat war unter anderem, dass auf der einen Seite die westlichen Demokratien die DDR anerkannten und andererseits im Gegenzug die osteuropäischen Staaten erstmals einer Verankerung der Menschenrechte zustimmten.
Im Mittelpunkt stand die Entspannungspolitik. Bei all diesen Prozessen war Wien immer wieder eine Drehscheibe, und Wien und Österreich waren Profiteure einer aktiven Außenpolitik.
Wenn man Politik analysiert, dann ist bei jedem nationalen und internationalen Themenbereich zunächst die Interessenlage zu klären. Die zweite Frage lautet: Wie ist die Machtsituation? Und erst danach stellt sich die Rechtsfrage. Eine politische Lage muss daher immer im Hinblick auf Interessen, Macht und Recht beurteilt werden.
Als Österreich im Jahr 1989 seine insgesamt drei Beitrittsansuchen zu den Europäischen Gemeinschaften stellte, war in jedem dieser Ansuchen ein ausdrücklicher Neutralitätsvorbehalt enthalten. Österreich betonte damit: Wir gehen von unserem Status der immerwährenden Neutralität aus.
Heute geht es in der Diskussion um die Frage, welchen Stellenwert diese Neutralität nach wie vor hat und ob es durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu einer Veränderung gekommen ist. In diesem Zusammenhang ist auch die juristische Frage zu berücksichtigen, ob es nach der völkerrechtlichen Verankerung der Neutralität überhaupt möglich wäre, diese einseitig aufzuheben.
Die europäische Integration wurde immer auch als Modell zur Überwindung nationaler Konflikte gedacht. Ob das in jedem Fall gelungen ist, ist natürlich eine andere Frage. Die Diskussion rund um eine stärkere militärische Zusammenarbeit der Europäischen Union, die Schaffung der Europäischen Verteidigungsagentur, der Battle Groups und anderer Initiativen hat vor allem die neutralen Staaten vor große Herausforderungen gestellt.
Für Österreich stellt sich dabei die Frage, inwiefern sich ein neutrales Land an diesen Entwicklungen beteiligen kann und ob Österreich als EU-Mitglied überhaupt noch als neutral bezeichnet werden kann. Dabei wird Neutralität in der öffentlichen Diskussion häufig mit Nichteinmischung gleichgesetzt.
In einer Zeit globalisierter Entwicklungen mit Herausforderungen wie Klimawandel, großen Flucht- und Migrationsbewegungen, Cyberkriminalität, Terrorismus, Krieg und Konflikten, aber auch Pandemien, stellt sich die Frage, ob sich ein einzelnes Land – noch dazu innerhalb der Europäischen Union – aus diesem Geflecht gemeinsamer europäischer Werte und Herausforderungen heraushalten kann.
Das ist natürlich nicht möglich. Im Sinne einer engagierten Neutralität eröffnet diese aber sehr wohl Möglichkeiten, die andere Staaten aufgrund ihrer militärischen Stärke, ihrer Bündniszugehörigkeit oder bestehender Rivalitäten nicht in gleicher Weise haben.
Am Beispiel Wiens lässt sich das sehr gut erkennen. Die Ansiedlung internationaler Organisationen wie der OSZE, der Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation und auch der OPEC ist eng mit dem neutralen Status Österreichs verbunden. Österreich kann damit auch heute das tun, was es bereits während des Kalten Krieges geleistet hat: eine Brücke zwischen Ost und West sein. In dieser Hinsicht war die immerwährende Neutralität stets sehr hilfreich.
Nach mehr als 30 Jahren Mitgliedschaft in der Europäischen Union kann man heute klar festhalten: Eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, auch im sicherheitspolitischen Sinn, steht nicht im Widerspruch zur Neutralität. Im Gegenteil: Die Kooperation mit unseren europäischen Partnerländern und der gemeinsame europäische Appell an den Multilateralismus im Sinne gemeinsamer europäischer Werte sind wesentliche Garanten für die Beständigkeit der österreichischen Neutralität.
Der Wert der Neutralität ist nicht von ihrem Alter abhängig. Das zeigt die Schweiz, die in dieser Frage nach wie vor ein wichtiges Beispiel ist. Als Österreich im Jahr 1955 den Staatsvertrag erhielt, war immer von einer Neutralität nach dem Vorbild der Schweiz die Rede. Das war auch ein konkretes politisches Signal: gesellschaftspolitisch eindeutig der westlichen Kultur verbunden, militärisch aber neutral zu sein.
Neutralität muss auch heute Ausdruck einer Friedensgesinnung und der Überzeugung sein, dass politische Probleme durch Krieg nicht gelöst werden können, sondern durch Krieg nur verschärft und verschlimmert werden. Das hat uns die Geschichte in eindrucksvoller Weise bewiesen.
Wichtig ist daher, eine aktive Außenpolitik zu betreiben, Beiträge zu friedlichen Konfliktlösungen zu leisten und sich vor allem auf das System der Vereinten Nationen zu konzentrieren.
Im Kern hat sich die Neutralität nicht verändert. Man muss sie aber in einem aktuellen und zeitgemäßen Rahmen betrachten. Neue Konfliktherde sind entstanden, und durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine haben sich zusätzliche Herausforderungen ergeben.
Heute sind Neutralität und EU-Mitgliedschaft in unserer Verfassung verankert. Das konstruktive Mitwirken an einer gemeinsamen Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik ist dabei nicht als Gegensatz zur Neutralität zu verstehen. Auch der EU-Vertrag nimmt auf den besonderen Charakter der Sicherheitspolitik neutraler Staaten Bezug. Diese Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen und des besonderen Charakters neutraler Staaten erlaubt es Österreich, im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mitzuwirken und seinen Beitrag zu leisten.
Die zentrale Pflicht eines neutralen Staates besteht darin, sich an Kriegen nicht zu beteiligen – unabhängig davon, zwischen wem, wann und wo diese stattfinden. Gleichzeitig zeigt sich, dass sich Österreich vorbehaltlos an humanitären Aufgaben, Rettungseinsätzen und friedenserhaltenden Aufgaben beteiligen kann. Es geht dabei eben nicht um die Beteiligung an kriegerischen Handlungen.
Neutrale Staaten haben daher sehr wohl ihren Platz im europäischen Sicherheitsverbund. Für Österreich bedeutet Neutralität allerdings auch ein Bekenntnis zur Landesverteidigung. Das muss in aller Deutlichkeit gesagt werden.
Obwohl das Neutralitätsgesetz nicht ausdrücklich von einer bewaffneten Neutralität ausgeht, ist der Sinn einer bewaffneten Neutralität aus dem Moskauer Memorandum von 1955 abzuleiten. Auch in diesem Zusammenhang wird immer wieder das Beispiel der Schweiz herangezogen – und das zu Recht. Die Schweiz hat bereits mit den Schlussakten des Wiener Kongresses 1815 die bewaffnete Neutralität festgeschrieben. Auch völkerrechtlich wird Neutralität vielfach mit der umfassenden Verteidigung der eigenen Interessen und der staatlichen Souveränität verbunden.
Verbunden mit einer aktiven Außenpolitik hat das Österreichische Bundesheer im Auftrag der Vereinten Nationen in seiner Geschichte an mehr als 100 internationalen Friedenseinsätzen in aller Welt mitgewirkt. Besonders hervorzuheben sind dabei Einsätze im Kongo, auf den Golan-Höhen, in Zypern sowie auf dem Balkan und im Kosovo. Diese Einsätze haben zu einer großen internationalen Wertschätzung und Anerkennung Österreichs beigetragen.
Österreich hat sich stets im Einklang mit seiner Neutralität zu den Grundsätzen der westlichen pluralistischen Demokratien bekannt. Das außenpolitische Konzept der Zweiten Republik basiert wesentlich auf den Säulen des Staatsvertrages und der Neutralität.
Insbesondere in den 1970er-Jahren unter Bruno Kreisky brachte sich Österreich sehr aktiv in internationale Fragen ein, stets auch im Zusammenhang mit seiner Rolle gegenüber den Vereinten Nationen. Ein kleiner neutraler Staat wie Österreich kann nicht in jedem Konflikt der große Vermittler sein. Er kann aber Akzente setzen, und Wien hat dabei eine ganz besondere Rolle.
Wien kann sich vor allem als Ort des Dialogs und des Gesprächs anbieten. Mit dem Bau des Konferenzzentrums, der UNO-City und der Ansiedlung internationaler Organisationen wurden weltweit beachtete Zeichen gesetzt, auch wenn manche dieser Entscheidungen innenpolitisch durchaus umstritten waren. Auf dieser Grundlage konnte sich eine aktive österreichische Außenpolitik entwickeln, wie wir sie auch in der Gegenwart brauchen.
Aus diesen Überlegungen lassen sich zehn Schlussfolgerungen ziehen:
Erstens: Es ist zu einer dynamischen Weiterentwicklung der Neutralität im Lichte der europäischen Integration gekommen.
Zweitens: Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist eine zentrale Säule der europäischen Integration geworden.
Drittens: Dennoch besteht innerhalb der Europäischen Union Raum für neutrale Staaten, die sich bei entsprechenden Beschlüssen auch in konstruktiver Weise enthalten können.
Viertens: Die Verpflichtungen aus der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik widersprechen nicht grundsätzlich dem Status der Neutralität im europäischen Sicherheitsverbund.
Fünftens: Auch ein dauernd neutrales Österreich kann sich vorbehaltlos an humanitären Aufgaben und Rettungseinsätzen sowie an friedenserhaltenden Aufgaben beteiligen.
Sechstens: Die wesentlichen Bestimmungen der österreichischen Neutralität – insbesondere das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs von 1955 – sind mit den Verpflichtungen aus der europäischen Integration vereinbar.
Siebtens: Eine aktive Außenpolitik ist gerade auf Grundlage der Neutralität möglich und wünschenswert – auch unter den Bedingungen der europäischen Integration. Bei entsprechendem politischen Willen kann sie Teil einer politischen und wirtschaftlichen Modernisierungs- und Öffnungsstrategie sein.
Achtens: Die Neutralität steht auch heute in keinem Widerspruch zu einer aktiven Außenpolitik. Diese sollte sich stark am System der Vereinten Nationen orientieren.
Neuntens: Dabei darf die besondere Rolle Wiens als einer der Sitze der Vereinten Nationen nicht vernachlässigt werden. Wien hat als internationaler Ort des Dialogs, der Diplomatie und der Begegnung eine besondere Verantwortung und zugleich eine besondere Chance.
Zehntens: Österreich hat sich stets zu einer militärischen, bewaffneten und umfassenden Landesverteidigung mit einem starken Milizsystem bekannt. Die Idee der Landesverteidigung muss dabei die gesamte Bevölkerung erfassen und unverrückbarer Teil unseres demokratischen Gesellschaftsgefüges bleiben.
Die österreichische Neutralität ist damit kein Relikt der Vergangenheit. Sie muss vielmehr als aktives Instrument einer eigenständigen, europäischen und multilateralen Außenpolitik verstanden werden. Gerade in einer Zeit neuer internationaler Spannungen kann Österreich seine historische Erfahrung, seine europäische Verankerung und die besondere internationale Rolle Wiens nutzen, um Dialog zu ermöglichen, friedliche Konfliktlösungen zu unterstützen und einen Beitrag zu einer internationalen Ordnung zu leisten, die auf Zusammenarbeit statt Konfrontation setzt.
