Im Rahmen der Delegiertenmeldung wird wiederholt festgestellt, dass Nicht-Mitglieder als Delegierte der SPÖ-Bundesbildungskonferenz gemeldet werden. Dies ist unzulässig und erfordert eine Anpassung der einschlägigen Regelung, da das Bundesparteistatut eine Delegiertenfunktion nur für Mitglieder vorsieht. Entsprechend sollte dies auch in unserer Regelung vorgesehen sein.
Derzeitige Situation:
II. Organisatorischer Aufbau der Bildungsarbeit
1) Bildungsarbeit in der Bundesorganisation
A. Bundesbildungskonferenz
c) Der Bundesbildungskonferenz gehören als ordentliche Delegierte an:
die gewählten Mitglieder des Bundesbildungspräsidiums,
zwei Delegierte des Bundesparteivorstandes
sowie der (die) Bundesgeschäftsführer*in(nen),
der (die) Organisationssekretär*in.
…
Zu beschließender Passus:
II. Organisatorischer Aufbau der Bildungsarbeit
1) Bildungsarbeit in der Bundesorganisation
A. Bundesbildungskonferenz
c) Der Bundesbildungskonferenz gehören ausschließlich ordentliche Mitglieder der SPÖ als ordentliche Delegierte an:
die gewählten Mitglieder des Bundesbildungspräsidiums,
zwei Delegierte des Bundesparteivorstandes
sowie der (die) Bundesgeschäftsführer*in(nen),
der (die) Organisationssekretär*in.
…
Die SPÖ-Bundesbildungskonferenz 2026 fordert daher:
- Den Punkt dahingehend abzuändern
- II. Organisatorischer Aufbau der Bildungsarbeit
1) Bildungsarbeit in der Bundesorganisation
A. Bundesbildungskonferenz
c) Der Bundesbildungskonferenz gehören ausschließlich ordentliche Mitglieder der SPÖ als ordentliche Delegierte an:
Abstimmung:
►► Annahme
►► und die Weiterleitung an den SPÖ-Bundesparteivorstand zur Kenntnisnahme