Ab 2022 wird es möglich sein, auch berufliche Erfahrungen für einen Studienbeginn anrechnen zu lassen. Damit werden noch mehr Menschen die Möglichkeit haben durch eine universitäre Weiterbildung sich beruflich zu verfestigen und bereits praktisch erworbene Erfahrungen in den wissenschaftlichen Diskurs einzubringen. Auch damit soll die „Bildungsaristokratie“ ein wenig aufgelockert werden.
Somit wird eine langjährige Forderung der SPÖ Bundesbildungsorganisation erfüllt.
Radiobeitrag auf Ö1
Die im Beitrag „Neue Uni-Lehrgänge: Studieren wird ohne Matura möglich“ im Frühjournal erwähnte Gesetzesnovelle finden sich hier, speziell unter 19. § 70 Abs. 1 findet man die entsprechende Bestimmung.