16. April 2026: Vor 70 Jahren: Österreich tritt dem Europarat bei

Der Europarat ist die älteste zwischenstaatliche Organisation Europas und zählt zu den wichtigsten Institutionen für den Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Er wurde am 5. Mai 1949 in London gegründet – wenige Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Ziel war es, durch engere Zusammenarbeit der europäischen Staaten Frieden, Freiheit und demokratische Grundwerte dauerhaft zu sichern. Österreich trat dem Europarat am 16. April 1956 bei, kurz nach dem Abschluss des Staatsvertrags und der Wiedererlangung seiner vollen staatlichen Souveränität.

Heute umfasst der Europarat 46 Mitgliedstaaten mit insgesamt rund 700 Millionen Menschen. Sitz der Organisation ist Straßburg. Zu seinen wichtigsten Errungenschaften zählt der Aufbau eines europaweiten Systems zum Schutz der Menschenrechte. Grundlage dafür ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die 1950 beschlossen wurde. Sie garantiert grundlegende Freiheitsrechte und ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, bei Verletzungen dieser Rechte Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzubringen.

Der Europarat verfügt über mehrere zentrale Organe. Im Ministerkomitee sind die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten; es verabschiedet politische Beschlüsse und überwacht die Umsetzung der Konventionen. Die Parlamentarische Versammlung wiederum setzt sich aus Delegierten der nationalen Parlamente zusammen und dient als politisches Forum für Debatten über Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Sie begleitet die Arbeit des Ministerkomitees parlamentarisch, wählt unter anderem die Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und setzt wichtige politische Impulse.

Österreich beteiligt sich seit seinem Beitritt aktiv an der Arbeit des Europarats. Die österreichische Delegation im Europarat umfasst Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates, die in verschiedenen Ausschüssen der Parlamentarischen Versammlung mitarbeiten. Mit der Abgeordneten Petra Bayr stellt Österreich seit 2026 erneut die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung. Bereits zuvor hatten österreichische Politiker bedeutende Funktionen inne, etwa Karl Czernetz und Peter Schieder als Präsidenten der Versammlung sowie mehrere Österreicher als Generalsekretäre des Europarats.

Auch institutionell ist Österreich eng mit der Organisation verbunden. In Straßburg vertritt eine Ständige Vertretung die Republik Österreich in den Gremien des Europarats. Darüber hinaus befindet sich in Wien ein Verbindungsbüro des Europarats, das den Austausch mit internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen oder der OSZE unterstützt. Eine weitere bedeutende Einrichtung ist das Europäische Fremdsprachenzentrum des Europarats in Graz, das seit 1994 Projekte zur Förderung von Mehrsprachigkeit und Sprachunterricht in Europa betreut.

Seit seiner Gründung hat der Europarat mehr als 200 internationale Übereinkommen ausgearbeitet. Sie behandeln eine große Bandbreite an Themen – vom Schutz der Menschenrechte über Datenschutz und Korruptionsbekämpfung bis hin zu Fragen von Kultur, Bildung oder Umwelt. Viele dieser Konventionen haben die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten nachhaltig beeinflusst und tragen dazu bei, gemeinsame europäische Standards zu entwickeln.

Der Beitritt Österreichs zum Europarat im Jahr 1956 markierte somit einen wichtigen Schritt in der europäischen Integration der Zweiten Republik. Bis heute ist die Mitarbeit in dieser Organisation ein zentraler Bestandteil der österreichischen Außen- und Europapolitik sowie des internationalen Engagements für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Quellen:

https://www.bmeia.gv.at/oev-strassburg/wir-ueber-uns
https://www.parlament.gv.at/eu-internationales/multilaterales/europarat/index.html
https://www.bmeia.gv.at/oev-strassburg/europarat/oesterreich-im-europarat
https://www.politik-lernen.at/oesterreich-europarat

Titelbild/Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Europarat#/media/Datei:Flag_of_Europe.svg
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