Für unsere KZ-Überlebenden und Hinterbliebenen
Die Betreuung der KZ-Überlebenden und ihrer Hinterbliebenen ist neben unserem antifaschistischen und historischen Engagement das wichtigste Anliegen der Sozialdemokratischen FreiheitskämpferInnen. Jedes Opfer wird, wenn gewünscht, von uns besucht.
Insgesamt entfällt im Durchschnitt ein halber Tag pro Woche auf diese, natürlich ehrenamtliche, Betreuung. Die Bedeutung von Anrufen (und auch Hausbesuchen) besteht darin, durch persönliche Gespräche der Vereinsamung der Opfer entgegenzuwirken. Da alle Betreuten schon sehr betagt sind, kümmern wir uns vor allem um ihre gesundheitliche Lage und finanziellen Anliegen. Dabei konnten wir zum Beispiel schon sehr oft Hilfestellung für eine Zuerkennung beziehungsweise Erhöhung des Pflegegeldes geben.
Ein besonderes Anliegen sind uns Beratung und Hilfestellung für die Zuerkennung beziehungsweise die Erhöhung von Opferrenten aufgrund haftbedingter Gesundheitsschäden.
Genosse Peter Weidner begleitet die KZ-Überlebenden und Hinterbliebenen auch ins Sozialministeriumservice (vormals Bundessozialamt und noch früher Landesinvalidenamt), um dort mit ihnen um einen Parkausweis nach § 29 b anzusuchen und begleitet sie zum ärztlichen Sachverständigen. Diese § 29 b-Parkausweis-Bestimmungen gelten auch für Lenkerinnen und Lenker von Fahrzeugen, während sie einen Menschen, der diesen Ausweis besitzt, befördern.
Auch bei der Befreiung von Gebühren für Rezepte konnten wir schon oft helfen, ebenso bei der Eintragung des Freibetrages aufgrund des Vorliegens eines Opferausweises oder einer Amtsbescheinigung. Von den von uns Betreuten beziehen viele eine Ausgleichszulage. Für sie wird jedes kaputt gegangene Haushaltsgerät, jede neue Brille oder gar ein Zahnersatz zum großen finanziellen Problem.
Information zur Opferfürsorge
Die folgend angeführten Einkommen sind monatliche Nettobeträge. Außer Betracht bleiben dabei Rentenleistungen nach dem Opferfürsorgegesetz, Pflegegelder und Unfallrenten, wenn behinderungsbedingte Mehraufwendungen nachgewiesen werden.
Die Einkommensgrenzen für die Vergabe von Leistungen aus dem Ausgleichstaxfonds Opferfürsorge wurden ab 1. Jänner 2023 um 5,8 Prozent wie folgt erhöht:
Für Aushilfen: Einzelpersonen 1.960 Euro,
Ehepaare (oder Lebensgemeinschaft) 2.729 Euro,
Erhöhungsbeitrag pro unterhaltsberechtigtem Kind 385Euro.
Folgende wichtige Änderung trat bereits ab 1. Jänner 2020 in Kraft:
Finanzielle Aushilfen für Heilfürsorgeleistungen (wie Zuschüsse für Zahnkronen und Brücken, Hörgeräteversorgung, Krankenbetten und Krankenfahrstühle, Sehbehelfe und Brillen, orthopädische Schuhe, sonstige Heilbehelfe und Hilfsmittel, psychotherapeutische Behandlungen, Wahlarztkosten) können nicht mehr beantragt werden!
Dafür bekommen sie jedes Jahr 1.200 Euro!
Zwischen der Zuerkennung dieser Aushilfe muss der Zeitraum von einem Jahr liegen und muss beim Sozialministerium bei Frau Margit Dorn (Margit.Dorn@sozialministerium.at), 1010 Wien, Stubenring 1, beantragt werden.
Sehr gerne stellt auch Peter Weidner diesen Antrag!
Bei allen Fragen steht Ihnen wie immer Peter Weidner telefonisch unter 0664/533 88 29 oder per E-Mail (p.weidner@aon.at) mit Rat und Tat zur Seite. Er füllt Ihre Formulare aus und leitet diese an die zuständigen Stellen weiter.
Große Bitte:
Solltet ihr Nachfahren von ermordeten KZ-Opfern und auch von KZ-Überlebenden kennen, bitten wir euch Peter Weidner zu verständigen. Es könnte sein, dass diese Menschen aufgrund des Schicksals ihrer Eltern schwer traumatisiert sind und dann einen Anspruch auf eine Opferrente hätten. Vielen Dank!
Peter Weidner
Die komplette aktuelle Ausgabe findet sich unter: http://www.freiheitskaempfer.at/wp-content/uploads/2023/03/FSW-01-02-03-Version-FINAL-WEB.pdf
