5. Juli 2021: Mein Urlaubsgeld! Meine Gewerkschaft!

Mein Urlaubsgeld! Meine Gewerkschaft!

Viele Österreicherinnen und Österreicher warten heuer nach Monaten des Lockdowns schon sehnlich auf den Sommerurlaub. Ein Großteil der ArbeitnehmerInnen erhielt zudem im Juni eine Sonderzahlung, das Urlaubsgeld.

Dieses stellt für Österreichs ArbeitnehmerInnen eine wichtige regelmäßige Einnahme dar, die in großem Ausmaß auch für Urlaubsaktivitäten verwendet wird, wenn dies möglich ist.

Obwohl das Wissen darüber, dass die Grundlage des 13. und 14. Gehalts der Kollektivvertrag ist, im Vergleich zum Jahr 2014 zugenommen hat, glauben immer noch 36 Prozent, dass die Sonderzahlungen auf ein Gesetz zurückzuführen sind.

Die Gewerkschaft GPA wird deshalb in einer Aktionswoche vor allem auf den der betrieblichen Ebene auf die Bedeutung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes als kollektivvertragliche Leistung aufmerksam machen.

Recht auf Nicht-Erreichbarkeit im Urlaub

Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass die Corona-Pandemie sich stark auf das Urlaubsverhalten der unselbständig Beschäftigten ausgewirkt hat. Die Menschen brauchen dringend Normalität auch beim Urlaub und bei der Erholung. Insbesondere Eltern wissen, wie anstrengend und fordernd die Betreuung schulpflichtiger Kinder im Homeschooling war. Hinzu kommt, dass die Ausnahmesituation viele von uns unter enormen psychischen Stress gesetzt hat.

Arbeitgeber und die Politik müssen alles tun und Rahmenbedingungen schaffen, dass die Bevölkerung wieder den „normalen“ Sommerurlaub konsumieren kann, das heißt diesen wirklich für Erholung und Reisen nutzen kann. Dazu gehört auch, dass das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit während des Urlaubs auch tatsächlich gelebt wird.

Urlaubsgeld keine Selbstverständlichkeit – im Kollektivvertrag gesichert

Dass Sonderzahlungen keine Selbstverständlichkeit sind, zeigt der Vergleich zu Deutschland. In Österreich erhalten 95 Prozent der ArbeitnehmerInnen Urlaubsgeld, es macht nahezu immer einen Monatsbezug aus Ob jemand Urlaubsgeld bekommt, hängt dort von einer Reihe von Faktoren ab: vom Standort des Unternehmens, der Größe des Unternehmens und nicht zuletzt davon ob ein Tarifvertrag (=Kollektivvertrag) gilt.

Eine neue Auswertung des WSI-Tarifarchivs vom 28.5.2021 hat ergeben, dass in Deutschland nur 46 Prozent aller Beschäftigten Urlaubsgeld bekommen. 155 und 2.558 Euro in mittleren Vergütungsgruppen.

Recht auf zusammenhängenden Urlaub für Eltern und sechste Urlaubswoche

„Aus zahlreichen Beratungsgesprächen und Rückmeldungen unserer Betriebsräte und Betriebsrätinnen wissen wir, dass der Arbeitsdruck im vergangenen Jahr stark gestiegen ist. Die Beschäftigten brauchen jetzt die Möglichkeit auf wirkliche Erholung“, sagt Barbara Teiber.

Damit der heurige Sommerurlaub auch wirklich von einer möglichst großen Zahl von Menschen genossen werden kann, fordern wir insbesondere:

  • Einen Rechtsanspruch auf mindestens drei Wochen Urlaub in der schulfreien Zeit für Beschäftigte mit Kindern.
  • Die sechste Urlaubswoche für alle unselbständig Beschäftigten.

Weitere Infos

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: