Ein Unteroffizier des Österreichischen Bundesheeres bastelt sich eine SS-Uniform, die er trug, zeigte mehrmals in der Öffentlichkeit den Hitlergruß, sammelte NS-Devotionalien und hat Knallkörper des Bundesheeres mit nach Hause genommen. Er wurde wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt, jedoch aufgrund des Strafausmaßes nicht entlassen sondern weiter im Bundesheer beschäftigt. Ein Fall der im Herbst 2022 zu Recht für Empörung gesorgt hat. Wir haben ganz klar gefordert, dass es hier keinen Handlungsspielraum geben darf und eine Verurteilung wegen Wiederbetätigung zum Amtsverlust führen muss, gerade beim Bundesheer.
Fälle wie dieser haben gezeigt, dass das Verbotsgesetz, das die NSDAP und jede Form nationalsozialistischer Wiederbetätigung verfassungsrechtlich verbietet, dringend den aktuellen Anforderungen angepasst werden muss. Am 8. Mai 1945 trat das „Verfassungsgesetz über das Verbot der NSDAP“ in Kraft und wurde 1947 novelliert. Die letzte Novellierung ist bereits 1992, also vor mehr als 30 Jahren erfolgt.
In der Dezember-Sitzung des Nationalrates wurde nun das Verbotsgesetz geändert und auf die Höhe der Zeit gebracht. Der Gesetzesvorschlag ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe im Justizministerium unter Einbindung unterschiedlicher AkteurInnen und ExpertInnen – etwa dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands, dem Mauthausen Komitee Österreich oder der IKG, die sich intensiv damit auseinandergesetzt hat, aber auch den vielen eingebrachten Stellungnahmen in der Begutachtungsfrist, die noch wesentliche Verbesserungen zum Ministerialentwurf bewirkt haben. Ein großes Danke an alle, die sich hier so intensiv eingebracht haben.
Fälle, wie der jenes Bundesheer-Angehörigen in SS-Uniform sind künftig nicht mehr möglich. Wer nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden ist, hat im öffentlichen Dienst nichts verloren. Deshalb kommt es hier künftig jedenfalls zum Amtsverlust für Beamtinnen und Beamte. Holocaust-Leugnung ist künftig strafbar, wenn diese vor zehn oder mehr Personen getätigt wird und nicht erst vor mindestens 30, wie das aktuell der Fall ist. Wobei für uns klar ist, Holocaust-Leugnung hat auch am Stammtisch keinen Platz und deshalb hätten wir hier die Formulierung im Gesetz präferiert, die eine Strafbarkeit bei noch weniger Personen angesetzt hätte.
Künftig können auch Delikte nach dem Verbotsgesetz im Ausland verfolgt werden, wenn der/die TäterIn ÖsterreicherIn ist und die Tat vielen Menschen zugänglich ist. Der Fall eines österreichischen Rechtsextremisten, der in Teheran den Holocaust geleugnet hat, ist also künftig klar strafbar.
Die Ausweitung der Diversion im Verbotsgesetz auf Erwachsene haben wir von Beginn an sehr kritisch gesehen. Hier darf es keinesfalls zu einer Bagatellisierung kommen. Wenn jemand eine verfestigte Ideologie aufweist, muss eine diversionelle Erledigung klar ausgeschlossen werden. Es ist uns hier noch in den Verhandlungen mit ÖVP und Grünen gelungen, klar festzuhalten, dass es nicht ausreicht, einmal kurz die Gedenkstätte Mauthausen zu besuchen, und damit wäre alles erledigt. Es braucht klar ausgearbeitete Diversionsprogramme, die auch einen Gedenkstättenbesuch beinhalten können. Diese Programme werden jetzt vertraglich und finanziell langfristig abgesichert. Zudem müssen die Organisationen, die die Diversionen durchführen, jährlich Berichte darüber legen. Das ist ein wesentlicher Fortschritt. Aktuell werden nur in wenigen Fällen echte Diversionsprogramme angewendet.
Dass der Strafrahmen der Verwaltungsstrafgesetze angepasst wurde, ist ein weiterer wichtiger Erfolg, den wir konsequent eingefordert haben. Damit wird das Abzeichengesetz jetzt auch an den Strafrahmen des Symbolegesetzes angepasst und bei Wiederholungstaten sogar erhöht.
Eine weitere positive Änderung ist, dass NS-Devotionalien künftig auch dann eingezogen werden, wenn es zu keiner Verurteilung kommt.
Insgesamt ist mit der Novelle des Verbotsgesetzes ein wirkliche gute Reform umgesetzt worden, die seit 1. Jänner 2024 in Kraft ist. Unser gemeinsamer Einsatz hat wesentlich dazu beigetragen, dass viele Punkte berücksichtigt und geschärft wurden. Der Gesetzesbeschluss ist ein klarer Beitrag in unserer gemeinsamen historischen Verantwortung.
Sabine Schatz
Foto: Sabine Schatz.jpg Credit: Parlamentsdirektion/Topf
Fototext: Gin. Sabine Schatz im Plenum des Nationalrates
Quelle „Der Sozialdemokratische Kämpfer 1_2_3_2024“
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