Antrag Nummer 4
Eingebracht von der SPÖ Wiener Bildung
Evaluierung der Fort- und Weiterbildungsangebote für Kandidaturen
Seit Beschlussfassung des Bundesstatutes am 44. Bundesparteitag in Wels im Jahre 2018 sind mittlerweile mehrere Jahre einhergegangen. Der Fort- und Weiterbildung von Kandidat*innen ist im Bundesstatut ein eigener Abschnitt gewidmet.
Unter §31 Kandidaturen ist zum Thema Weiterbildung von Kandidat*innen folgendes festgehalten:
Absatz 1: „Die Landesorganisationen haben jedenfalls auch nähere Bestimmungen zur Wahrnehmung des Weiterbildungsangebotes gemäß Abs. 2 zu regeln.“ und
Absatz 2: „KandidatInnen sind verpflichtet, das Weiterbildungsangebot der SPÖ wahrzunehmen. Nähere Bestimmungen dazu, vor allem die Nachweiserbringung betreffend, sind von den Landesorganisationen zu beschließen.“
Die Landesorganisationen sind demzufolge verpflichtet, für eine systematische sozialdemokratische Schulungs- und Bildungsarbeit für potenzielle Kandidat*innen für ein öffentliches Mandat zu sorgen.
Die Aus- und Weiterbildung stellt ein zentrales Element der Vermittlung der sozialdemokratischen Grundsätze dar und ermöglicht die Vermittlung von Kenntnissen, die für die praktische politische Arbeit notwendig sind. Außerdem werden durch die sozialdemokratische Bildungsarbeit die Diskussionsfähigkeit, das kritische Denken und damit den demokratischen Willens- und Meinungsbildungsprozess gefördert.
Zur bestmöglichen Vorbereitung der Kandidat*innen für ein öffentliches Mandat und der damit verbunden Aufgaben, ist eine adäquate Aus- und Weiterbildung durch die jeweiligen Landesorganisationen unumgänglich. Daher ist es auch so wichtig hier eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, um eventuell auftretende Lücken in der sozialdemokratischen Bildungsarbeit zu schließen und Verbesserungen vorzunehmen.
Deshalb fordert die SPÖ-Bundesbildungskonferenz 2021:
- die Evaluierung der bestehenden Fort- und Weiterbildungsangebote für Kandidat*innen.
- eine Bestandsaufnahme, inwiefern die Angebote zur Fort- und Weiterbildung von den Kandidat*innen auch angenommen werden.
- Optimierung der Angebote für Kandidat*innen (Bedarfserhebung).
Abstimmung:
►► Annahme
►► Zuweisung an Bundesparteivorstand