Der „Große Sozialistenprozess“ von 1936 gilt als Höhepunkt der repressiven Politik des austrofaschistischen Regimes gegen die nach dem Verbot der SDAP (1934) illegal weiterarbeitende Arbeiterbewegung. Ziel der Behörden war es, den organisatorischen Kern der Revolutionären Sozialisten (RS) – also jenes Netzwerks, das nach den Februarkämpfen im Untergrund weiterbestand – juristisch zu zerschlagen und politisch zu demütigen.
Der Prozessbeginn: 16. März 1936
Am 16. März 1936 startet im Wiener Landesgericht die Hauptverhandlung. Angeklagt sind 28 Funktionärinnen und Funktionäre der RS – faktisch der damalige Führungskader – sowie zwei kommunistische Funktionäre. Der Vorwurf lautet Hochverrat, ein Tatbestand, auf den ausdrücklich auch die Todesstrafe stehen konnte. Unter den Angeklagten finden sich bekannte Namen der späteren Zweiten Republik, darunter Bruno Kreisky und Franz Jonas, außerdem u. a. Karl Hans Sailer, Maria Emhart, Anton Proksch und Stefan Wirlandner sowie der Kommunist Franz Honner.
Politische Bühne: Inland und Ausland schauen zu
Der Prozess wird rasch mehr als ein Strafverfahren: Er wird zur politischen Bühne. Das Verfahren stößt auch international auf starkes Interesse, und genau dieses Echo wirkt als Druckfaktor auf die Justiz und das Regime. Zentral ist dabei die Verteidigung: Heinrich Steinitz zählt zu den prägenden Anwälten des Verfahrens; seine Argumentation wird als bemerkenswert mutig und vorausschauend beschrieben – nicht zuletzt, weil sie die Lage Europas und die Folgen politischer Repression mitbedenkt.
Die Urteile: 24. März 1936
Am 24. März 1936 fallen die Urteile, und sie gelten – gemessen an Anklage, Strafrahmen und politischer Stimmung – als vergleichsweise mild.
- Karl Hans Sailer: 20 Monate Haft
- Maria Emhart: 18 Monate Haft (für beide hatte die Anklage zuvor sogar die Todesstrafe beantragt)
- Bruno Kreisky: 12 Monate Kerker
- Franz Jonas: Freispruch
Dass es nicht zu drakonischeren Strafen kommt, wird in der zeitgenössischen und späteren Einordnung stark mit dem internationalen Medienecho und der öffentlichen Aufmerksamkeit erklärt.
Nachwirkung: Quellenlage und „illegale Öffentlichkeit“
Ein entscheidender Punkt: Das Verhandlungsprotokoll des Prozesses gilt als verschollen. Umso wichtiger wurde eine andere Quelle: die anonym veröffentlichte Broschüre „Revolutionäre Sozialisten vor Gericht“, die Otto Leichter verfasst (mit Endredaktion durch Oscar Pollak) und von der rund 20.000 Exemplare illegal in Österreich verbreitet werden. Damit entsteht eine Art Gegenöffentlichkeit: Der Prozess soll einschüchtern – zugleich liefert er Material, das im Untergrund mobilisiert und dokumentiert.
Amnestie 1936
Im Rahmen der Juli-Amnestie 1936 werden Verurteilte schließlich begnadigt – wobei zu berücksichtigen ist, dass viele bereits monatelang in Untersuchungshaft verbracht haben. Politisch bleibt dennoch klar: Der Prozess trifft die RS schwer, weil er Strukturen, Personen und Kommunikationswege ins Visier nimmt und die Organisation empfindlich schwächt.
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialistenprozess
https://www.dasrotewien.at/seite/sozialistenprozess-1936
https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Revolution%C3%A4re_Sozialisten
https://wien.arbeiterkammer.at/ueberuns/geschichte/1934-1945-Diktatur-und-Faschismus.html
Titelbild: (c) bzw Quelle: https://www.dasrotewien.at/seite/sozialistenprozess-1936