Hintergrund und Entstehung
Das Genfer Protokoll wurde am 17. Juni 1925 in Genf unterzeichnet und trat am 8. Februar 1928 in Kraft. Es entstand als direkte Reaktion auf die Schrecken des Ersten Weltkriegs, in dem erstmals in großem Umfang chemische Waffen wie Chlorgas eingesetzt wurden. Diese Einsätze forderten hunderttausende Opfer und schockierten die Weltöffentlichkeit. Bereits zuvor hatten die Haager Landkriegsordnungen von 1899 und 1907 den Einsatz von Gift als Kriegswaffe verboten, doch der Erste Weltkrieg zeigte, dass diese Regelungen nicht ausreichten.
Inhalt und Bedeutung des Protokolls
Das Genfer Protokoll trägt den vollständigen Titel: Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege. Es verbietet den Einsatz chemischer und biologischer Waffen im Krieg. Im Unterschied zu späteren Abkommen untersagt das Protokoll jedoch nicht die Entwicklung, Herstellung oder Lagerung dieser Waffen – lediglich deren Einsatz ist verboten. Das Protokoll verweist auf die „allgemeine Meinung der zivilisierten Welt“ und das „Gewissen und das Handeln der Nationen“ als Grundlage des Verbots.
Ratifizierung und internationale Wirkung
Zu den 36 Erstunterzeichnern zählten neben europäischen Staaten auch die USA, Japan, Brasilien und viele weitere Länder. Die Ratifizierung erfolgte in den meisten Fällen in den folgenden Jahren, teilweise aber auch Jahrzehnte später. Deutschland ratifizierte das Protokoll 1929, die USA erst 1975 und Japan 1970. Heute sind fast alle Staaten der Welt Vertragsparteien, darunter alle fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates.
Grenzen und Weiterentwicklung
Das Genfer Protokoll verbietet ausschließlich den Einsatz chemischer und biologischer Waffen im Krieg, nicht jedoch deren Entwicklung oder Besitz. Außerdem ließen viele Staaten bei der Ratifizierung Vorbehalte zu, die den Einsatz dieser Waffen als Vergeltungsmaßnahme erlaubten. Erst mit dem Inkrafttreten der Biowaffenkonvention (1975) und der Chemiewaffenkonvention (1997) wurden Entwicklung, Herstellung, Lagerung und Weitergabe dieser Waffen umfassend verboten und deren Vernichtung vorgeschrieben.
Conclusio
Das Genfer Protokoll von 1925 markiert einen entscheidenden Schritt in der Entwicklung des humanitären Völkerrechts. Es war das erste umfassende internationale Abkommen, das den Einsatz von Massenvernichtungswaffen im Krieg ächtete. Trotz seiner Lücken und der Notwendigkeit späterer Ergänzungen bleibt das Protokoll bis heute ein Symbol für die internationale Ächtung chemischer und biologischer Kriegsführung.
Quellen: